Wir empfehlen für ein artgerechtes Gehege folgende Mindestgrößen. Hierbei orientieren wir uns sowohl an dem großen Bewegungsdrang von Hamster, optimaler Einrichtungsmöglichkeiten zur Gestaltung eines artgerechten Geheges, sowie den Vermittlungsbedingungen von Pflegestellen:
Mittelhamster
(Goldhamster, langhaarig/kurzhaarig)
Zwerghamster
(Dsungaren, Hybriden, Campbell)
ab 7.000 cm²
(beispielweise 100x60 cm)
ab 6.000 cm²
(beispielweise 100x70 cm)
ab 7.000 cm²
(beispielweise 100x70 cm)
Chinesische Streifenhamster
ab 7.000 cm²
(beispielweise 100x70 cm)
Diese Gehegegrundfläche muss durchgängig gegeben sein, Etagen und Ebenen in der Höhe erweitern nur die Nutzfläche, nicht aber die Grundfläche.
Hamster erscheinen zwar eher klein, bewältigen jedoch in freier Natur pro Nacht kilometerweite Strecken und beleben große Territorien. Durch diesen natürlich gegebenen Bewegungsdrang benötigen sie die angegebene Mindestgrundfläche um sich auch in der Heimtierhaltung wohl zu fühlen und richtig ausleben zu können.
In der folgenden Studie des Institut für Genetik, Ernährung und Haltung von Haustieren, Abteilung Tierhaltung und Tierschutz, der Vetsuisse - Fakultät der Universität Bern gibt als Empfehlung für das Grundmaß eines Hamstergeheges sogar eine Größe von 1 m² an: Behaviour of golden hamsters (mesocricetus auratus) kept in four different cage sizes
Die tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) empfehlen eine Gehegegrundfläche von mindestens 5000 cm², also beispielsweise einer Größe von 100 x 50 cm.
Wir persönlich halten diese Größe jedoch nicht mehr zeitgemäß und angemessen.
Wir empfehlen, das Mindestmaß als absolutes Minimum anzusehen und den Tieren, wenn möglich, ein Gehege mit deutlich größerer Grundfläche anzubieten.